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Verantwortung der Polizei gegenüber Menschen

Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt, usw.

Die Polizei hilft Menschen, die unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind.

Die Polizei achtet die verfassungsmässigen Rechte und die Menschenwürde der Einzelnen.

Die Polizei darf eine Person mit Fesseln sichern, wenn der begründete Verdacht besteht, sie werde Menschen angreifen, Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen leisten, Tiere verletzen, Gegenstände beschädigen oder solche einer Sicherstellung entziehen.

Alles aufgeführt, im Polizeigesetz des Kanton Zürich.

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