Gesichtsverhüllungszwang
Der Bundesrat hat es versäumt, seinen Gesichtsverhüllungszwang von der Verordnung ins Bundesgesetz zu übertragen. Da dieser Gesichtsverhüllungszwang nach Verwaltungsorganisationsgesetz von Beginn an nur sechs Monate gültig war, ist er ohnehin schon längstens abgelaufen. Ein Attest ist daher gar nicht mehr notwendig.
Zusätzlich könnt ihr auch daran denken zu sagen: „Ich habe eine Mehrzahl von medizinischen und nichtmedizinischen Gründen, keine Maske zu tragen und muss Ihnen darüber keine Auskunft geben, da meine Privatsphäre gesetzlich geschützt ist.“